Präventive Beratung

Präventive Beratungen sind nach §20 SGB V bezuschussungsfähig und nach Absprache mit Ihrer Krankenkasse abrechenbar. Die Beratungen richten sich an gesunde- normalgewichtige Personen, Sportler oder Schwangere, die sich für gesunde Ernährung interessieren. Der Beratungsumfang liegt zwischen einmaliger Beratung und einer dreimonatigen Betreuung.